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   BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 40.84   

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https://dejure.org/1985,1294
BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 40.84 (https://dejure.org/1985,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1985 - 7 C 40.84 (https://dejure.org/1985,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1985 - 7 C 40.84 (https://dejure.org/1985,1294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 12 Abs. 3 a, § 32 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parken eines Wohnwagenanhängers - Zugfahrzeug - Abkoppelung - Öffentlicher Verkehrsraum - Sondergenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 337
  • NVwZ 1986, 216 (Ls.)
  • NStZ 1986, 110
  • DVBl 1986, 410
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    BVerwG, Urteil vom 5. September 1985 - 7 C 40.84 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 6, S. 7 f.
  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3035/00

    Abstellen von PKW-Anhängern zu Werbezwecken auf öffentlichen Wegen

    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen

    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).
  • VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15

    Heranziehung zu Gebühren für eine wegerechtliche Sondernutzung

    Dem steht auch nicht das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1985 (7 C 40/84, juris Rn. 13) entgegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.1994 - 1 M 84/94

    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gegen einen öffentlichen Träger;

    Es entspricht daher auch verwaltungspraktischen Erwägungen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Gesichtspunktes bei der Auslegung von Gesetzesvorschriften: BVerwG vom 05.09.1985 - NJW 1986 S. 337 [BVerwG 05.09.1985 - 7 C 40/84] ), in diesen relativ wenigen Fällen nicht von einem anderen Beteiligten auszugehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 9 S 239/93

    Gebäudeversicherung: zum Elementarereignis Schneedruck - zum Gebäudeschaden als

    Der letztgenannte Gesichtspunkt sowie das Bedürfnis nach Vermeidung von Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten (zu diesem Auslegungsprinzip vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1972, NJW 1973, 366 = VersR 1973, 170; ähnlich BVerwG, Urteil vom 5.9.1985, NJW 1986, 337 - verwaltungspraktische Erwägungen -) lassen es als geboten erscheinen, nicht nur Dachlawinen als von der Elementarschadensversicherung ausgeschlossen anzusehen, sondern jegliche Schäden, die dadurch entstehen, daß der gefallene Schnee auf seiner Unterlage in Bewegung geraten ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Gleiten, Rutschen oder Stürzen handelt und ob die Bewegung für einen Beobachter überhaupt bemerkbar war.
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2003 - 6 E 3330/03

    Aufstellen von Anhängern mit Werbung als Sondernutzung

    Zwar ist das Aufstellen von Wohnwagenanhängern ohne Werbung, die vom Zugfahrzeug abgekuppelt sind, als gemeingebräuchliche Straßennutzung anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.1985, NJW 1986, 337).
  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 6 E 4657/02

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids ; Auferlegung einer Gebühr für ein ohne

    Zwar ist das Aufstellen von Fahrzeuganhängern ohne Werbung, die vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind, als gemeingebräuchliche Straßennutzung anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.1985, NJW 1986, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1990 - 9 S 437/90

    Zu den Voraussetzungen der Beitragsminderung des persönlichen Pflichtbeitrags zum

    Diese Vorschrift soll die Praktikabilität des Beitragsveranlagungsverfahrens sichern, insbesondere den Antragsgegner von der Aufgabe entlasten, die Beitragsbemessungsgrundlagen selbst zu ermitteln (zur Verwaltungspraktikabilität als legitimem Gesichtspunkt der Norminterpretation vgl. BVerwG, Urteil vom 5.9.1985, NJW 1986, 337).
  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3025/00
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999) .
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